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Re: Reifenfreigabe GS550T

Verfasst: Di 29. Aug 2023, 17:24
von BernardG
Wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) im Feld "K" etwas eingetragen ist, hat man bessere Karten - warum auch immer.

Gruß
Bernard

Re: Reifenfreigabe GS550T

Verfasst: Mo 4. Sep 2023, 16:50
von Kai vom Kaiserstuhl
Hi,

Hatte gerade das Gleiche Thema. Stahlflex eintragen lassen. Bei der Gelegenheit wurde die Reigenkombi die ich seit 30 Jahren fahre ausgetragen und reingeschrieben "Reifenfabrikatsfreigabe gemäß Betriebserlaubnis beachten".

Nach etwas Recherche weiss ich nun, dass man wohl die Reifenfreigaben die der Reifenhersteller für jeweilige Fahrzeuge erteilt hat kassiert hat, und jede andere Kombi als die original eingetragene abnehmen lassen muss, zumindest für Maschinen mit einer EU-Typgenehmigung. Begründet wird edas mit einem Sicherheitszugewinn weil eine Einzelabnahme ja so viel sicherer sei als eine Typübergreifende Freigabe des Herstellers. Bla bla bla.

Älteren Maschinen dient anscheinend der ungültig gestempelte alte Brief mit seinen Eintragungen als Betriebserlaubnis und ist aufzuheben?

Jedenfalls gab diese Vorgehensweise einen Aufschrei und eine Petition, deren Ausgang ist mir aber unbekannt.

Für mich trägt das Löschen einer Eintragung und die Ergänzung eines Hinweises auf ein Papier das den Stempel "Ungültig" bekommen hat nicht zur Klarheit bei.

Man muss doch auf einen Blick sehen können, was zulässig ist. Und nicht 3x weiterverwiesen werden?

Grüße,
Kai

Re: Reifenfreigabe GS550T

Verfasst: Mo 4. Sep 2023, 17:00
von Kai vom Kaiserstuhl
Nachtrag: alte Maschinen haben da ja oft als ersten Reifen so urige, zöllige Dimensionen stehen die so heute kein Mensch mehr kauft (4.10 irgendwas statt 120/90).

Re: Reifenfreigabe GS550T

Verfasst: Mo 4. Sep 2023, 17:43
von tobi
Ja, gilt nur noch das was in deinem Brief steht, alles andere muss einzeln abgenommen+ eingetragen werden. Selbst wenn wie bei mir damals die grösse einfach nur falsch drin war/Tippfehler (vorne 3.0 und hinten 3.0 gleichzeitig) . Aber bei Herstellerfreigabe erinner ich mich auch immer noch an die Kombi die Metzeler für die 400er mal hatte, das passte nie und nimmer. Hat mich damals ne stange Geld gekostet :-(
Mich wundert halt jetzt die Aussage im meinem Link, laut der brauchste das ja nicht eintragen wenn zwischen min und max grösse liegt die im Schein steht. Oder heisst "Betriebserlaubnis erlischt nicht" nur das das ohne grossen bimbamborium eingetrgen werden kann?

Tobias

Re: Reifenfreigabe GS550T

Verfasst: Mi 6. Sep 2023, 10:48
von Kai vom Kaiserstuhl
So, heute war ich nochmal auf dem Amt. Folgende Rückmeldungen gabs:

Sie dürfen nur noch eine Größe im Schein eintragen. Das haben sie mir direkt und anstandslos geändert auf die Größe die ich fahre.

Der hinzugefügte Hinweis auf die Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis wurde anstandslos wieder gelöscht.

Die anderen Größen im alten Schein bleiben zulässig, werden halt nicht mehr aufgeführt. Was bleibt ist ein komisches Gefühl weil man sich dann ja auf ein ungültig gestempeltes Dokument bezieht. Egal, die Größe die ich fahre steht nun oben und gut ist.

Für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung gilt wohl weiterhin dass Freigaben von Reifenherstellern nicht mehr gelten und abgenommen / eingetragen werden müssen. Umsere alten GS gehören wohl nicht zu dieser Gruppe, das betrifft meist moderne Maschinen.

Das noch für alle die künftig ähnlichen Trouble haben. Wenn ihr was eintragen lasst, Papiere auf weitere Änderungen gleich checken und an Ort und Stelle reklamieren.

Viele Grüße,
Kai