Seite 1 von 1

Freigabe oder Neuabnahme?

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 18:46
von LighthouseMfG
Moin aus Cuxhaven,

Vielleicht kann mir jemand helfen. Auf meinem Fighter (alles tutti eingetragen) fahre ich Bridgestone BT50S F und R. Problem: die Pneus gibt es nicht mehr. Der nette Herr von der Dekra, der im Gegensatz zu den KÜS - Menschen freundlich war, meinte, ich müsse trotz Reifenfreigabe des BT016 eine Neuabnahme beim TÜV Nord machen lassen, weil sich das Fahrverhalten geändert haben könnte und die anderen Reifen eingetragen seien.

Habt ihr damit Erfahrungen?

Gruß Ligthouse

Re: Freigabe oder Neuabnahme?

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 18:58
von Newman
Es ist nach neuem Regelwerk völlig egal welchen Reifen du drauf hast ..... ist die Pelle im Jahr 2020 hergestellt, muss sie eingetragen sein .... hättest du Reifen aus 2019. ginge das noch mit Freigabe des Reifenherstellers .....

Es gab gegen diese Neuregelung eine "Open Petition", aber das hat offenbar nicht gefruchtet.

Als ob die Kasper bei den Kesselprüf-Vereinen den Unterschied zwischen "vorher" und "nachher" feststellen könnten .... haben die Karre doch nur mit den Reifen zum fahren der gerade drauf ist ...... können somit nicht sagen ob sich was geändert hat .....

Re: Freigabe oder Neuabnahme?

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 19:49
von fish
Es ist nach neuem Regelwerk völlig egal welchen Reifen du drauf hast ..... ist die Pelle im Jahr 2020 hergestellt, muss sie eingetragen sein
falsch. wenn kein fabrikat, sondern nur größen eingetragen sind, kannst du jeden reifen dieser größe fahren.

ergo: reifen austragen lassen (eu-recht) ... und du hast damit nie wieder probleme. ;)

Re: Freigabe oder Neuabnahme?

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 20:24
von LighthouseMfG
Das finde ich interessant. Wenn ich die neuen Pellen drauf habe und die Marke der Reifen austragen lasse und nur die Größe drin bleibt, ist Ruhe?

Machen die Kittelträger das denn mit?

Re: Freigabe oder Neuabnahme?

Verfasst: Mi 23. Sep 2020, 00:32
von tobi
Wars nicht auch so das die TÜV erstellten listen mit reifengrössen immer noch gelten, da gabs ja so manch allgemeine liste, müsst ich mal nachschauen. Nur die Reifenhersteller spezifischen bzw Reifen Herstellereigenen freigaben gelten nimmer? Alles so kompiziert :?

Tobias


P.s.
Die liste hier meine ich
https://gs400.de/Download/Reifen_a/Tuev_a_b.pdf

Re: Freigabe oder Neuabnahme?

Verfasst: Mi 23. Sep 2020, 22:21
von Voxy
tobi hat geschrieben: Mi 23. Sep 2020, 00:32 Wars nicht auch so das die TÜV erstellten listen mit reifengrössen immer noch gelten, da gabs ja so manch allgemeine liste, müsst ich mal nachschauen. Nur die Reifenhersteller spezifischen bzw Reifen Herstellereigenen freigaben gelten nimmer? Alles so kompiziert :?
Tobias
Fish hat recht. wichtig ist das die reifengrösse eingetragen ist. markenbindung austragen lassen und gut ist.
bei meiner 850er ist gar keine marke eingetragen, war noch nie.

gruss
voxy

Re: Freigabe oder Neuabnahme?

Verfasst: Mi 23. Sep 2020, 23:58
von fish
Das finde ich interessant. Wenn ich die neuen Pellen drauf habe und die Marke der Reifen austragen lasse und nur die Größe drin bleibt, ist Ruhe?

Machen die Kittelträger das denn mit?
ja.

Re: Freigabe oder Neuabnahme?

Verfasst: Fr 25. Sep 2020, 20:28
von Kai vom Kaiserstuhl
Also ich hab auch keine Marke drin stehen. Ist das ein Relikt aus den Anfängen als noch nicht alle solche Reifen machen konnten?

In Zeiten wo Automarken die Garantie erhalten müssen selbst wenn ich Teile aus dem Zubehörhandel verbaue, ist die Markenbindung doch irgendwie schon fast illegal da Monopol?

Re: Freigabe oder Neuabnahme?

Verfasst: Sa 26. Sep 2020, 21:28
von Prof
Ich denk mal, das resultiert aus einem Vertrag zwischen den Herstellern von Moped und Reifen. :idea: Sinn macht es ja keinen