DR250S ('87) Frage zur Bereifung

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tdo
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DR250S ('87) Frage zur Bereifung

Beitrag von tdo »

Hallo,
meine DR250S darf demnächst wieder zum TÜV. Und da beginnt wahrscheinlich wieder die Diskussion um die Bereifung.
Der Vorbesitzer hatte wohl Ambitionen ein bisschen was im Trial-Sport mit der DR zu versuchen und hatte daher auf Trial-Reifen, sprich, weiche Grobstoller umgerüstet.
Ich habe nun wenig Geländeambitionen und empfand die Grobstoller als unangenehm und laut zu fahren, deswegen habe ich auf Metzeler Enduro-1 bzw. Enduro-2 umgerüstet.
Nun hatte der Vorbesitzer die Trialreifen aber im Fahrzeugschein eintragen lassen.
Scan0070.jpg
Ich möchte das wieder rückgängig machen, da beim letzten TÜV der Prüfer unbedingt die Trial Reifen sehen wollte.
Meine Frage: Weiss jemand, wie das im Original aussah, welche Einträge unter den Punkten 15.1 und 15.2 dort stehen?
Nur die Grösse, also 3.00-21/51M und 4.00-18/64M?

Klar, ich kann und werde das auch zur Eintragungsänderung beim TÜV vortragen, mich plagt nur die Neugier :-)
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Zuletzt geändert von tdo am Di 14. Feb 2023, 09:00, insgesamt 2-mal geändert.
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Martin
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Re: DR250S ('87) Frage zur Bereifung

Beitrag von Martin »

Du kannst mit deiner Fahrgestellnummer bei Suzuki ein technisches Datenblatt anfordern. Aber eigentlich sollte der TÜV die originale Bereifung in seiner Datenbank haben.
Grüße
Martin

Admin
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tdo
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Re: DR250S ('87) Frage zur Bereifung

Beitrag von tdo »

Danke für den Tipp!
Ich spreche da einfach mal bei TÜV vor.
Zwischenzeitlich habe ich noch eine Reifenbescheinigung von Suzuki gefunden:
Zwischenablage01.jpg
Damit sollte die Sache auch klar sein.
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Martin
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Re: DR250S ('87) Frage zur Bereifung

Beitrag von Martin »

ja, das sollte reichen.
Ich würde mir diese Reifen einfach zusätzlich zu den Trial eintragen lassen.
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Therapeut
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Re: DR250S ('87) Frage zur Bereifung

Beitrag von Therapeut »

Hallo,
habe gerade meine Unterlagen durchgesehen:
Der Vermerk TRIAL ist sowohl bei meiner DR250S EZ1988 als auch beim Teileträger EZ1987 in Fahrzeugschein drin. War wohl vermutlich so ab Werk. Hat den TÜV (KÜS) noch nie interessiert.
Beim Teileträger gibt es noch den Vermerk:
Früher Alternativbereifung 3.00-21/4PR TRAIL
und 4.00-18/4PR TRAIL*
Wenn sich ein Prüfer als Problemfall bei derartigen Fragen erweist: Es gibt zum Glück ja andere Prüforganisationen und Ingenieure mit kundigem Blick für das Wesentliche, gerade bei Fahrzeugen der Altersklasse Ü30.
Freundlicher Gruß
Gerd
tdo
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Re: DR250S ('87) Frage zur Bereifung

Beitrag von tdo »

Danke für die Info!
Ich hätte nicht erwartet, das die Trial Reifen tatsächlich ab Werk drauf waren und wohl deswegen der Eintrag im Schein vorhanden ist.
Das sah so nachgerüstet aus..
Ich versuche dann mal, [einfach] die Standard Reifengröße lt. der Angabe von Suzuki eintragen zu lassen.
Dann bin ich aus allem raus.
zahny
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Re: DR250S ('87) Frage zur Bereifung

Beitrag von zahny »

Tach,

im Zusatz steht doch, als Straßenreifen zulässig Reifenpaar nur von Einem Hersteller.

zahny
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